Stellungnahmen zu Bauvorhaben in Idstein

Der NABU Idstein nimmt regelmäßig zu verschiedenen Bauprojekten in Idstein Stellung. Wir möchten hiermit erreichen, dass der Natur- und Artenschutz auch seitens der Politik möglichst frühzeitig Berücksichtigung bei den Vorhaben findet. Eine Auswahl der Stellungnahmen findet sich unten.

Wachstum um jeden Preis?

Stellungnahme zum Stadtentwicklungskonzept "IDSTEIN 2035"

Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass unsere Umwelt und Natur zunehmend auch durch den Schwund von Lebensräumen und der Zersiedlung der Landschaft bedroht wird. Platz ist ein sehr hohes Gut. Jeder versiegelte Quadratmeter Boden führt dazu, dass wir der Umwelt Flächen zur Regeneration entziehen, Platz für Tier- und Pflanzenarten, zur Produktion von lebenswichtiger Nahrung, Grundwasser und Luft zum Atmen.

Der NABU Idstein nimmt daher Stellung zum Entwurf des kürzlich vorgelegten Stadtentwicklungskonzept "IDSTEIN 2035" der Stadt Idstein und kritisiert das im Konzept angestrebte, bewusst gewollte Wachstum der Stadt um knapp 10% der Einwohnerzahl zu Lasten von Natur, Landschaft, Klima und Lebensqualität.

Der NABU Idstein fordert insbesondere die Ausweisung von neuen Baugebieten in bisher nicht besiedelten Bereichen sowohl in der Kernstadt und den Ortsteilen auf das absolute Minimum zu begrenzen.

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Stellungnahme_IDSTEIN_2035.pdf
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Solarenergie ja! Aber der Standort machts

NABU Idstein sieht Solarpark am Rosenkippel kritisch

 Auf der Fläche zwischen der Autobahn A3 und dem Rosenkippel soll nach Vorstellungen der Stadt Idstein ein Solarpark entstehen. Der NABU Idstein sieht die Errichtung eines Solarparks in der freien Landschaft, auch auf landwirtschaftlichen Flächen, grundsätzlich kritisch. Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) führen durch die zunehmende Flächeninanspruchnahme wie zum Beispiel durch andere erneuerbare Energien, Siedlung, Verkehr sowie andere anthropogene Nutzungen zu einem verstärkten Druck auf die Landschaft. Der NABU hält Solaranlagen auf Gebäuden und bereits versiegelten Flächen (z.B. Parkplätzen) für sinnvoller, um dem Flächendruck auf die freie Landschaft zu begegnen. Um die gesetzlich geforderte Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft zu erfüllen, müssen im Rahmen der Bauleitplanung entsprechende Alternativen und Potenziale untersucht und bewertet werden. Der fast acht Hektar große Solarpark führt an dem geplanten Standort zu einem massiven Eingriff in die Natur und das Landschaftsbild.

 

Der NABU befürwortet grundsätzlich den naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien und damit auch von Photovoltaikanlagen, die einen wichtigen Teil zur Umsetzung der Energiewende beitragen. Jedoch muss der Fokus beim Ausbau der Photovoltaik verstärkt auf die Dachanlagen von Gebäuden und befestigten Flächen gelegt werden. Hier besteht ein großes Potenzial, das noch nicht ausgeschöpft ist, auch im öffentlichen Bereich..

 

Bei einem Solarpark "auf der grünen Wiese" sind wesentliche ökologische Aspekte zu beachten und bei der Entscheidung als Mindesstandarts festzulegen. Wenn schon Ackerflächen für Solarenergiegewinnung genutzt werden sollen, muss unter den Solarmodulen extensiv bewirtschaftes Grünland (bzw. Blühflächen) entstehen, das der Natur in einer intensiv genutzen Kulturlandschaft geschützte Bereiche bietet. Mit einem konkreten Konzept für die ökologische Aufwertung der Flächen könnten gezielt weitere Verbesserungen z. B. hinsichtlich Strukturvielfalt, Schutz bodenbrütender Vogelarten oder gezielte standortgemäße Anpflanzungen umgesetzt werden. Unter den Modulen sind extensiver Bewuchs und Pflege vorzusehen, die Aufständerung ist entsprechend zu gestalten.

 

Der Gesamtversiegelungsgrad der Anlage darf inklusive aller Gebäudeteile nicht über 5 Prozent der Fläche betragen. Der Anteil der die Horizontale überdeckenden Modulfläche darf 50 Prozent der Gesamtfläche der Anlage nicht überschreiten. Die Tiefe der Modulreihen darf maximal 5 Meter betragen.

 

Die Einzäunung der Anlage ist so zu gestalten, dass sie für Kleinsäuger und Amphibien keine Barrierewirkung entfaltet. Dies kann durch einen angemessenen Bodenabstand des Zaunes oder ausreichende Maschengrößen im bodennahen Bereich gewährleistet werden. Der Einsatz von Stacheldraht ist insbesondere im bodennahen Bereich zu vermeiden. Außerhalb der Einzäunung der Anlage soll ein mindestens 3 Meter breiter Grünstreifen mit naturnah gestaltetem Heckenbewuchs vorgesehen werden. Die Ableitung des Stromes soll nicht mit der Installation neuer Freileitungen verbunden sein.

 

Die Pflege der Anlagenfläche erfolgt nach ökologischen Grundsätzen nachhaltig mit Schafbeweidung oder Mahd, ohne den Einsatz synthetischer Dünge- und Pflanzenschutzmittel sowie von Gülle und sonstigen Chemikalien zur Reinigung der Module. Die Entwicklung des Naturhaushalts auf der Anlagenfläche wird mit einem geeigneten Monitoring regelmäßig dokumentiert. Dazu genügen in der Regel jährliche Begehungen mit einem Experten, um den Zustand der Fläche vor und nach Errichtung des Solarparks anhand von Charakterarten der Tier- und Pflanzenwelt miteinander vergleichen zu können.

 

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Weitere Stellungnahmen

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B-Plan_Am-Holdersberg_01-12-2020.pdf
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B-Plan Hoerhof und Umgebung_08-05-21.pdf
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