Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bezug auf die Antragskonferenz am 04. 09. 2024 in Königstein geben wir
zu dem oben bezeichneten Vorhaben und zu den zurzeit vorliegenden
Unterlagen zur Planfeststellung die nachfolgende Stellungnahme ab:
Vorausschickend wird bemängelt, dass die Unterlagen zum Antrag auf
Planfeststellungsbeschluss im Internet auf den Seiten www.netzausbau.de/
vorhaben82 sehr versteckt eingestellt sind und nur nach längerem Suchen
aufzufinden sind. Wegen dem Umfang ist die Anlage 1.2 „Raumordnerische
und umweltfachliche Belange“ (323 MB) auf dem PC umständlich zu händeln
und zu nutzen. Die Unterlagen sind in weiten Teilen für Menschen ohne
juristische oder technische Ausbildung oft sehr unverständlich. Dieses ist
bedauerlich, da die Unterlagen zur Vorbereitung auf die Antragskonferenzen
von erheblicher Bedeutung sind. Für das weitere Verfahren wünschen wir
uns, dass die zur Verfügung gestellten Unterlagen allgemein verständlich
aufbereitet und im Netz gut auffindbar eingestellt werden.
Das geplante Vorhaben „Rhein-Main-Link“ führt mit den vier
Höchstspannungs-Erdkabeln in einer Breite während der Bauphase von ca.
75m und in der Betriebsphase von 40m (Schutzzone) zu erheblichen und
nachhaltigen Eingriffen unter anderem in die sehr waldreiche und feingliedrige
Taunuslandschaft. Das Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen auf die
Landbewirtschaftung, beeinträchtigt, zerschneidet und schädigt dauerhaftSeite /
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ökologisch wertvolle Waldflächen, greift in erheblichem Umfange in das
natürliche Bodengefüge und in Grund- und Fließwassersysteme ein und
beeinträchtigt bzw. zerstört ökologisch sensibele Lebensräume. Gerade die
von dem Vorhaben betroffenen Rhein-Main-Regionen sind bereits durch
vielfältige Infrastrukturen und die umfangreiche Siedlungsentwicklung
ökologisch erheblich vorbelastet. Bereits die geplante Höchst-
spannungsfreileitung „Ultranet“ wird im Idsteiner Land zu erheblichen
nachhaltigen Eingriffen in Natur und Landschaft führen. Im Hinblick auf die
Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes ist es erforderlich Eingriffe in
Natur und Landschaft zu vermeiden bzw. zu vermindern. Unter diesem Aspekt
sind große Infrastrukturmaßnahmen, wie der Rhein-Main-Link, zu vermeiden
oder zu reduzieren. In diesem Sinne weisen wir auf die „Hofheimer Erklärung“
des BUND Landesverband Hessen e.V. hin. Bereits im Rahmen unserer
Stellungnahme zur Höchstspannungsfreileitung „Ultranet“ vom 15. August
2018 haben wir zu der überdimensionierten Netzausbauplanung kritische
Anmerkungen vorgetragen, die sich mit der Netzausbauplanung „Rhein-Main-
Link“ noch erhärten werden.
In Anbetracht von § 43m EnWG wird auf die Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den
Bestimmungen des § 44 Abs.1 BNatSchG im Rahmen der Planfeststellung
abgesehen. Dieses wird in hohem Maße bedauert, da die Strategische
Umweltprüfung auf der Ebene der Bundesbedarfsplanung wegen ihres hohen
Abstraktionsgrades eine umfassende differenzierte Umweltverträglichkeits-
prüfung auf der Ebene der Planfeststellung unseres Erachtens nicht ersetzen
kann. Wie bereits erwähnt, ist von dem Vorhaben die waldreiche und
feingliedrige Taunuslandschaft mit vielfältigen Natur- und Lebensräumen
betroffen. Die Strategische Umweltprüfung basiert auf einer groben Planung
und Datenerfassung und wird den zu erwartenden schweren Eingriffen in die
vielfältige und feingliedrige Taunuslandschaft nicht gerecht.
Ebenso verhält es sich mit der Entwicklung des Präferenzraumes, der anstelle
einer Regionalplanung zur Beschleunigung des Planungsverfahrens mit
einem „Algorithmus“ bestimmt wird. Der Präferenzraum basiert ebenfalls auf
einer sehr groben Planung, die detaillierte Informationen vor Ort (z. B.
wertvolle landwirtschaftliche Flächen, Streuobstwiesen als geschützte
Landschaftsbestandteile, ökologisch wertvolle Waldbereiche) nicht
ausreichend berücksichtigt.
In dem vorliegenden Anhang 1.2 zum Antrag auf Planfeststellungsbeschluss
wird die Darstellung der Vorrangebiete für „Natur und Landschaft“, für
„Landwirtschaft“ und „Regionaler Grünzug“ aus dem Regionalplan Südhessen
2010 vermisst. Aus diesen Vorranggebieten ergeben sich wichtige
raumplanerische und umweltfachliche Kriterien für die Entwicklung der
Vorzugs- bzw. Vorschlagstrasse. Die Erhaltung und Sicherung der
Landnutzung (Landwirtschaft) sowie die Erhaltung und Sicherung von Natur
und Landschaft muss im Rahmen der Planung und Umsetzung des Projektes
gewährleistet werden. Die „Regionalen Grünzüge“ erfüllen wichtige
Funktionen zur Stärkung der Freiraumsicherung und als Beitrag zur
Qualifizierung der Kulturlandschaft im Verdichtungsraum. Die Funktionen der
„Regionalen Grünzüge“ dürfen durch das Vorhaben „Rhein-Main-Link“ nicht
beeinträchtigt werden. Es wird bemängelt, dass die vorstehend genannten
Vorranggebiete nicht aufgenommen wurden und gerade die Belange der
Raumordnung und des Umweltschutzes als letzte Tagesordnungspunkte imSeite /
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Rahmen der Antragskonferenz am 04.09.2024 in Königstein nicht mehr
ausreichend behandelt wurden.
Im Antrag auf Planfeststellungsbeschluss wird im Abschnitt 5.6.2 (Seite 101 ff)
die „Methodik zur Ableitung von Minderungsmaßnahmen“ beschrieben.
Hierbei wird nur auf Maßnahmen zur Minderung der Eingriffe abgehoben.
Nach den Vorschriften von § 15 BNatSchG besteht aber die Verpflichtung,
Eingriffe in Natur und Landschaft grundsätzlich zu vermeiden. Die
Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft muss also im Vordergrund
stehen und im Rahmen der Planfeststellung sowie bei der Umsetzung des
Projektes sicher gestellt werden. Es ist erforderlich, dass die Vermeidung von
Eingriffen in Natur und Landschaft in den Planfeststellungsunterlagen
hervorgehoben wird und auch Maßnahmen zur Vermeidung von Eingriffen
abgeleitet werden.
Mit dem geplanten „Rhein-Main-Link“ wird im „Idsteiner Land“ und im Rhein-
Main-Gebiet eine weitere Höchstspannungsleitung in einem relativ geringen
Abstand parallel zur „Ultranet-Leitung“ entwickelt und zeitnah gebaut werden,
mit ebenfalls erheblichen Eingriffen in die Umwelt (Natur und Landschaft). Im
Hinblick auf die gemäß § 15 BNatSchG gebotene Vermeidung von Eingriffen
in Natur und Landschaft beantragen wir, im Rahmen einer Prüfung von
Alternativen gemäß § 21 Abs.1, Satz 1 NABEG als Bestandteil der
Planfeststellung zu untersuchen, unter welchen Bedingungen diese beiden
Stromtrassen zusammengeführt werden können und ob sich daraus eine
Entlastung von Natur und Landschaft bzw. Umwelt ergibt. Auch gemäß den
Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG, § 16
Abs. 1, Nr. 6) und § 5 Abs. 4 NABEG sind vernüftige Alternativen zu prüfen.
Die Zusammenlegung der Stromtrassen ist insbesondere etwa ab Idstein-
Dasbach über Niedernhausen nach Süden eine vernünftige Alternative im
Sinne des Gesetzes und würde die betroffenen Anwohner der geplanten
Ultranet-Leitung erheblich entlasten. Eine Zusammenlegung der Stromtrassen
hätte bereits im Rahmen der Bundesbedarfsplanung als Alternative gepüft
werden können bzw. müssen.
Im vorliegenden Anhang 2 zum Antrag auf Planfeststellungsbeschluss erfolgt
die Beschreibung der Vorschlagstrasse und Alternativen. Es werden
„Alternative DC-Erdkabel“ und „weitere geprüfte Verläufe“ dargestellt und
beschrieben, so zum Beispiel auch in der Beschreibung der Trassenkilometer
399,8 – 406,0 im Bereich Niederems bis Dasbach (Anhang 2, Seiten 119 –
120). Der dort dargestellte „weiter geprüfte Verlauf“ soll bereits vorzeitig
ausgeschieden und nicht weiter verfolgt werden. Diese Entscheidung basiert
auf einer sehr groben Bewertung, nämlich nur auf der Länge der Querung von
Vorranggebieten Wald und Forstwirtschaft. Andere wichtige Kriterien, wie z.B.
Beanspruchung von geschützten Lebensraumtypen, von geschützten
Biotopen, Vorrangegebiete Landwirtschaft oder Beeinträchtigung von
Siedlungsrändern werden offentsichtlich nicht in Betracht gezogen. Daher
müssen die „weiter geprüften Verläufe“ auch im Rahmen der Planfeststellung
als alternative Trassenführungen weiter differenziert geprüft werden und im
Verfahren bleiben.
Östlich von Lenzhahn, am östlichen Rand der Vorschlagstrasse, befindet sich
ein Rotmilan-Horst, dessen Possition im beigefügten Luftbild (Anlage 2)
eingetragen ist. Der Horst liegt knapp außerhalb der Vorschlagstrasse, aber
baubedingte Störungen während dem Brutgeschäft könnten hier zur Aufgabe
des Horstes führen und außerdem würde eine Schneise dort im Wald den
Bestandscharakter so sehr ändern, dass die dauerhafte Aufgabe des Horstes
zu erwarten wäre.Seite /
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Der Buchenbestand östlich von Lenzhahn ist ein ökologisch wertvoller Wald,
der auch abseits der Rotmilanthematik nicht gerodet werden sollte. Gleiches
gilt auch für den Wald zwischen Lenzhahn und Heftrich. Beide Wälder liegen
zu wesentlichen Teilen im FFH Gebiet „Dattenberg und Wald westlich
Glashütten mit Silber- und Dattenbachtal“. Eine Schneise in diesem FFH-
Gebiet würde starke Eingriffe in den geschützten LRT „9010 - Hainsimsen-
Buchenwald“ bedeuten und sich somit auch negativ auf den
Erhaltungszustand der Bechsteinfledermaus auswirken, die innerhalb des
Gebietes als Erhaltungsziel gilt.
Wir regen an, im weiteren Verfahren als Alernative auch zu prüfen, ob
ökologisch bedeutsame Wälder, die geschützte Lebensraumtypen sind, mit
einer Freileitung überspannt werden können. Dieses gilt natürlich auch für
andere sensible Landschaftsbereiche und Landnutzungen (z. B. Weinberge).
Hinsichtlich der Betroffenheit der Bechsteinfledermaus wird auf die in der
Trägerschaft des Naturparks Rhein-Taunus durchgeführte Untersuchung
„Förderung eines Kolonieverbundes der Bechsteinfledermaus im
europäischen Populationszentrum – Entwicklung und Umsetzung von
effizienten Schutzmaßnahmen zur Integration in die forstliche
Bewirtschaftung“ hingewiesen. Das Projekt wurde vom Bundesamt für
Naturschutz im Rahmen des Bundesprogramms zur biologischen Vielfalt mit
Schwerpunkt „Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands“ gefördert.
Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind im Planfeststellungsverfahren zur
Berücksichtigung des Artenschutzes zu beachten. Einzelheiten der
Untersuchungen können bei der Geschäftsstelle des Naturparks Rhein-
Taunus nachgefragt werden.
Grundsätzlich wird gefordert, dass alle Streuobstwiesen entlang der
Leitungstrasse wegen ihrer ökologischen Bedeutung verschont und erhalten
werden. Streuobstwiesen sind gemäß § 30 Abs.2, Nr.7 BNatSchG geschützte
Biotope. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen
Beeinträchtigung führen können, sind verboten.
Der NABU Niedernhausen fordert einen Trassenvorschlag für den Bereich
östlich des Ortsteiles Niedernhausen - Oberjosbach, der die dort vorhandenen
unter Schutz stehenden Streuobstwiesen umgeht (s. Anlage 1).
Streuobstwiesen zählen mit einer extrem hohen Artenvielfalt zu den
wertvollsten Biotopen, die eine Kulturlandschaft zu bieten hat, und prägen im
Taunus die Kulturlandschaft. Soweit möglich sollte die Trassenführung im
Wald im Bereich der Kalamitätenflächen (Borkenkäfer) verlaufen und vor
Lenzhahn am Rande des FFH Gebietes „Dattenberg und Wald westlich
Glashütten mit Silber- und Dattenbachtal“ geplant werden. Eingriffe in den
Waldbereich östlich von Lenzhahn, der ein geschützter LRT „9010
Hainsimsen-Buchenwald“ ist, sollten vermieden werden.
Für uns, NABU Niedernhausen und Idstein, ist es im Hinblick auf die
erhebliche Vorbelastung der Kulturlandschaft ein immens wichtiges Anliegen,
dass Eingriffe in den ökologischen Haushalt und Waldflächen, die im
Naturraum des „Idsteiner Landes“ entstehen, auch dort ausgeglichen werden.
Dieses gilt auch für eine Walderhaltungsabgabe, soweit diese festgesetzt
wird.
Die folgenden Ausgleichsmaßnahmen werden gefordert:
1. Im Waldbereich sollten auf der 40m breiten Leitungstrasse magere
blütenreiche Standorte durch extensive Beweidung oder Mahd unter derSeite /
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Berücksichtigung der geologischen Bedingungen sowie der zu erwartenden
Klimaerwärmung entwickelt werden (Blühflächen). Die Einsaat der Flächen
erfolgt mit einer regionaltypischen Gras-Kräutermischung. Die für die
Baumaßnahme beanspruchten Randstreifen von 15m zu beiden Seiten
sollten für eine geeignete mehrstufige Waldrandgestaltung mit
standortgemäßen Hecken und unterschiedlich hohen Laubbäumen genutzt
werden. Einerseits als Schutz vor Windwurf, aber auch zur Steigerung der
Artenvielfalt. Gerade der Waldrand wird bei einer darauf abgestimmten
Gestaltung für viele Tierarten als Nahrungsquelle genutzt, da sich dort eine
hohe Anzahl von Insekten wie Schmetterlinge, Käfer und Libellen aber
auch Kleinsäuger ansiedeln. So angelegte Waldlichtungen sind für viele
seltene Vogelarten wie den Grauspecht, den Wendehals und
Schwarzkehlchen hervorragend geeignete Biotope. In Verbindung mit
Kiefern könnten sich dort sogar Heidelerchen ansiedeln. In sonnigen
Bereichen sollten Steinhaufen insbesondere für Reptilien (Schlingnatter)
und Eidechsen (Zauneidechse) angelegt werden. Auch für die Wildkatzen
wäre das ein ideales Jagdgebiet.
2. In der offenen Kulturlandschaft sollten Flächen von verkaufswilligen
Grundstücksbesitzern angekauft und ökologisch aufgewertet werden, im
Leitungsbereich mit Blühflächen und außerhalb mit Obstbäumen und
Hecken. Diese Maßnahmen würden die durch die Baumaßnahme
entstehenden Biodiversitätsverluste verringern und gegebenenfalls, wenn
landwirtschaftlich intensiv bewirtschaftete Flächen aufgekauft werden
könnten, diese sogar aufgewertet werden.
3. Besonders bedeutsam wären auch Maßnahmen zur ökologischen
Aufwertung von Feldrainen in der Feldgemarkung. Dieses wäre ein
wesentlicher Beitrag zur dringend erforderlichen Biotopvernetzung in der
Feldflur. Die Maßnahmen können auf öffentlichen kommunalen Flächen
(Feldraine) realisiert werden.
Weiterhin befindet sich in der Niedernhausener Gemarkung ein Bereich, in
dem die Vorschlagstrasse direkt durch einen Zauneidechsen-Lebensraum
führt. Dieser befindet sich westlich von Bremthal am Parkplatz des
Modellflugplatzes (Anlage 3 Luftbild).
Die Stellungnahme wird vom NABU Landesverband Hessen e. V. mitgetragen.
Der NABU Idstein nimmt regelmäßig zu verschiedenen Bauprojekten in Idstein Stellung. Wir möchten hiermit erreichen, dass der Natur- und Artenschutz auch seitens der Politik möglichst frühzeitig Berücksichtigung bei den Vorhaben findet. Eine Auswahl der Stellungnahmen findet sich unten.
Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass unsere Umwelt und Natur zunehmend auch durch den Schwund von Lebensräumen und der Zersiedlung der Landschaft bedroht wird. Platz ist ein sehr hohes Gut. Jeder versiegelte Quadratmeter Boden führt dazu, dass wir der Umwelt Flächen zur Regeneration entziehen, Platz für Tier- und Pflanzenarten, zur Produktion von lebenswichtiger Nahrung, Grundwasser und Luft zum Atmen.
Der NABU Idstein nimmt daher Stellung zum Entwurf des kürzlich vorgelegten Stadtentwicklungskonzept "IDSTEIN 2035" der Stadt Idstein und kritisiert das im Konzept angestrebte, bewusst gewollte Wachstum der Stadt um knapp 10% der Einwohnerzahl zu Lasten von Natur, Landschaft, Klima und Lebensqualität.
Der NABU Idstein fordert insbesondere die Ausweisung von neuen Baugebieten in bisher nicht besiedelten Bereichen sowohl in der Kernstadt und den Ortsteilen auf das absolute Minimum zu begrenzen.
Auf der Fläche zwischen der Autobahn A3 und dem Rosenkippel soll nach Vorstellungen der Stadt Idstein ein Solarpark entstehen. Der NABU Idstein sieht die Errichtung eines Solarparks in der freien Landschaft, auch auf landwirtschaftlichen Flächen, grundsätzlich kritisch. Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) führen durch die zunehmende Flächeninanspruchnahme wie zum Beispiel durch andere erneuerbare Energien, Siedlung, Verkehr sowie andere anthropogene Nutzungen zu einem verstärkten Druck auf die Landschaft. Der NABU hält Solaranlagen auf Gebäuden und bereits versiegelten Flächen (z.B. Parkplätzen) für sinnvoller, um dem Flächendruck auf die freie Landschaft zu begegnen. Um die gesetzlich geforderte Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft zu erfüllen, müssen im Rahmen der Bauleitplanung entsprechende Alternativen und Potenziale untersucht und bewertet werden. Der fast acht Hektar große Solarpark führt an dem geplanten Standort zu einem massiven Eingriff in die Natur und das Landschaftsbild.
Der NABU befürwortet grundsätzlich den naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien und damit auch von Photovoltaikanlagen, die einen wichtigen Teil zur Umsetzung der Energiewende beitragen. Jedoch muss der Fokus beim Ausbau der Photovoltaik verstärkt auf die Dachanlagen von Gebäuden und befestigten Flächen gelegt werden. Hier besteht ein großes Potenzial, das noch nicht ausgeschöpft ist, auch im öffentlichen Bereich..
Bei einem Solarpark "auf der grünen Wiese" sind wesentliche ökologische Aspekte zu beachten und bei der Entscheidung als Mindesstandarts festzulegen. Wenn schon Ackerflächen für Solarenergiegewinnung genutzt werden sollen, muss unter den Solarmodulen extensiv bewirtschaftes Grünland (bzw. Blühflächen) entstehen, das der Natur in einer intensiv genutzen Kulturlandschaft geschützte Bereiche bietet. Mit einem konkreten Konzept für die ökologische Aufwertung der Flächen könnten gezielt weitere Verbesserungen z. B. hinsichtlich Strukturvielfalt, Schutz bodenbrütender Vogelarten oder gezielte standortgemäße Anpflanzungen umgesetzt werden. Unter den Modulen sind extensiver Bewuchs und Pflege vorzusehen, die Aufständerung ist entsprechend zu gestalten.
Der Gesamtversiegelungsgrad der Anlage darf inklusive aller Gebäudeteile nicht über 5 Prozent der Fläche betragen. Der Anteil der die Horizontale überdeckenden Modulfläche darf 50 Prozent der Gesamtfläche der Anlage nicht überschreiten. Die Tiefe der Modulreihen darf maximal 5 Meter betragen.
Die Einzäunung der Anlage ist so zu gestalten, dass sie für Kleinsäuger und Amphibien keine Barrierewirkung entfaltet. Dies kann durch einen angemessenen Bodenabstand des Zaunes oder ausreichende Maschengrößen im bodennahen Bereich gewährleistet werden. Der Einsatz von Stacheldraht ist insbesondere im bodennahen Bereich zu vermeiden. Außerhalb der Einzäunung der Anlage soll ein mindestens 3 Meter breiter Grünstreifen mit naturnah gestaltetem Heckenbewuchs vorgesehen werden. Die Ableitung des Stromes soll nicht mit der Installation neuer Freileitungen verbunden sein.
Die Pflege der Anlagenfläche erfolgt nach ökologischen Grundsätzen nachhaltig mit Schafbeweidung oder Mahd, ohne den Einsatz synthetischer Dünge- und Pflanzenschutzmittel sowie von Gülle und sonstigen Chemikalien zur Reinigung der Module. Die Entwicklung des Naturhaushalts auf der Anlagenfläche wird mit einem geeigneten Monitoring regelmäßig dokumentiert. Dazu genügen in der Regel jährliche Begehungen mit einem Experten, um den Zustand der Fläche vor und nach Errichtung des Solarparks anhand von Charakterarten der Tier- und Pflanzenwelt miteinander vergleichen zu können.